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AGB & Teilnahmebedingungen

Gültig für alle Events und Spielrunden des privaten Projekts Schnapsidee

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) an den Veranstaltungen und Spielrunden des Real-Life Games „Schnapsidee“ in Hamburg.

(2) Veranstalter und Betreiber sind Sigurd Wangensteen und Phil Metscher als private Organisatoren des Projekts „Schnapsidee“. Gegenstand ist die Bereitstellung der spielbegleitenden Software sowie die Organisation und Durchführung von interaktiven Stadterkundungs- und Challenge-Events im privaten Rahmen.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen & Mindestalter

(1) Die Teilnahme an Schnapsidee ist ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit).

(2) Die Teilnahme setzt eine gewöhnliche körperliche und geistige Verfassung voraus, die das Zufußgehen im urbanen Raum über einen Zeitraum von rund 90 bis 120 Minuten ermöglicht. Jede teilnehmende Person entscheidet zu jedem Zeitpunkt eigenverantwortlich über das individuelle Maß der körperlichen Betätigung.

§ 3 Verhalten im öffentlichen Raum & Spielregeln

(1) Das Spiel findet im öffentlichen Raum der Freien und Hansestadt Hamburg statt. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die geltenden Gesetze, insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Hausrecht von Privatpersonen und Gewerbetreibenden sowie die Vorschriften des öffentlichen Friedens strikt einzuhalten.

(2) Respekt und Freiwilligkeit: Bei Challenges, die Interaktionen mit Passantinnen und Passanten beinhalten, gilt das Gebot des absoluten Respekts. Eine Kontaktaufnahme darf niemals aufdringlich, belästigend, nötigend oder beleidigend sein. Wenn ein Gegenüber kein Interesse an einer Interaktion signalisiert, ist dies sofort und ausnahmslos zu akzeptieren.

(3) Jede Form von Vandalismus, Sachbeschädigung, Verschmutzung des öffentlichen Raums oder Gefährdung Dritter ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss vom Event ohne Anspruch auf Erstattung.

§ 4 Eigenverantwortung bezüglich Alkohol & Substanzen

Wichtiger Klarstellungshinweis

Der Name „Schnapsidee“ steht als Metapher für unkonventionelle, kreative und spontane Ideen. Schnapsidee ist ausdrücklich kein Trinkspiel.

Es besteht zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung, Aufforderung oder Spielregel, die den Konsum alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Substanzen verlangt.

Sollten Teilnehmer während oder nach dem Spiel freiwillig Alkohol konsumieren, geschieht dies vollständig auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Spielleitung behält sich vor, offensichtlich stark alkoholisierte oder verhaltensauffällige Personen zum Schutz Dritter vom Event auszuschließen.

§ 5 Bildaufnahmen & Persönlichkeitsrechte

(1) Soweit Challenges das Anfertigen von Nachweisfotos oder -videos erfordern, dürfen diese ausschließlich mit vorheriger mündlicher Einwilligung aller erkennbar abgebildeten Personen erstellt werden (§§ 22, 23 KUG).

(2) Die hochgeladenen Nachweise dienen ausschließlich der internen Verifizierung der erspielten Punkte durch die Spielleitung. Eine Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram) durch die Veranstalter erfolgt nur dann, wenn die beteiligten Teilnehmer hierzu ausdrücklich eingewilligt haben.

§ 6 Haftung und Freistellung

(1) Die Veranstalter haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalter beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haften die Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die Teilnehmer sich selbst oder Dritten durch eigenmächtiges, unvorsichtiges oder rechtswidriges Verhalten im öffentlichen Raum zufügen. Die Teilnehmer stellen die Veranstalter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einem solchen Fehlverhalten des Teilnehmers beruhen.

(4) Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen (insbesondere Smartphones, Kleidung und Wertgegenstände) wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Absage bei höherer Gewalt & Extremwetter

Kann eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (z. B. amtliche Unwetterwarnungen, behördliche Verbote oder sonstige unvorhersehbare Gefahrenlagen) nicht sicher durchgeführt werden, sind die Veranstalter berechtigt, das Event abzusagen oder zu verschieben. Die Regelungen zur Rückabwicklung oder Umbuchung richten sich nach der gesonderten Widerrufs- und Erstattungsrichtlinie.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.